@phdthesis{Schumacher, type = {Bachelor Thesis}, author = {Frederike Schumacher}, title = {Die Causa Brender -Einschr{\"a}nkungen der Rundfunkfreiheit im ZDFStaatsvertrag durch Zusammensetzung und Befugnisse des Verwaltungsrats}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:mit1-opus-12199}, abstract = {Diese Bachelorarbeit besch{\"a}ftigt sich mit der {\"U}bersetzung des Begriffs der Rundfunkfreiheit im ZDF-Staatsvertrag. Sie untersucht, ob die Grunds{\"a}tze dieser Rundfunkfreiheit, wie sie durch das Verfassungsgericht in seinen Fernsehurteilen und dar{\"u}ber hinaus definiert wurden, hierin ausreichend ber{\"u}cksichtigt werden, und sie zeigt wo die Rundfunkfreiheit Einschr{\"a}nkungen erf{\"a}hrt. Ansto{\"s} zu der Fragestellung gaben die Entwicklungen und Entscheidungen, die der Abwahl des Chefredakteurs Nikolaus Brenders, durch den ZDF-Verwaltungsrat am 27. November 2009, vorangegangen waren. Untersuchungszentrum ist daher die Zusammensetzung und Kompetenz des Verwaltungsrats auf Basis des ZDF-Staatsvertrags. Um beurteilen zu k{\"o}nnen, ob und inwiefern die Grunds{\"a}tze der Rundfunkfreiheit im ZDF-Staatsvertrag eingehalten werden, besch{\"a}ftigt sich die Arbeit zun{\"a}chst mit der Dogmatik des Begriffes Rundfunkfreiheit. Hierbei werden sowohl die historischen Urspr{\"u}nge, als auch die verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Ausgestaltung dargestellt. Au{\"s}erdem wird die auf dieser Ausgestaltung basierende Struktur, der unabh{\"a}ngigen und pluralistischen Selbstverwaltung, im ZDF beschrieben. Der Theorie der begrenzten Rundfunkfreiheit wird schlie{\"s}lich der konkrete Fall von Nikolaus Brender gegen{\"u}bergestellt. Mit einem Versuch der Neustrukturierung des Kontrollgremiums Verwaltungsrat wird gekl{\"a}rt, ob es zur besseren Gew{\"a}hrleistung der Rundfunkfreiheit im ZDF-Staatsvertrag eine Alternative bez{\"u}glich der Organ-isation der Gremien gibt, oder inwiefern eine absolute Freiheit des Rundfunks, im Sinne von Staatsferne und Programmautonomie, auf der einen Seite und Sicherung der Meinungsvielfalt, durch Kontrollorgane auf der anderen Seite, nicht m{\"o}glich ist und ob sich aus der Natur der Rundfunkfreiheit, wie sie in Deutschland verstanden wird, nicht automatisch Einschr{\"a}nkungen f{\"u}r diese ergeben m{\"u}ssen.}, language = {de} }