TY - THES U1 - Bachelor Thesis A1 - Beyer, Mike Steffen T1 - Honorarberatung in der Versicherungsbranche : eine Rekonstruktion zwischen provisionsgetriebenem Verkauf und dem gesellschaftlichen Anspruch flächendeckender Beratung N2 - Seit einigen Jahren beschäftigt sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie MiFiD II (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente). Die Novellierung von MiFiD II wurde durch die Finanzkrise ab dem Jahr 2008 erzwungen. Der Hintergrund ist die Benachteiligung von Verbrauchern gegenüber Anbietern. Dem Verbraucher ist es kaum mehr möglich, Qualität, Leistung und Preis korrekt einschätzen zu können. Es ist eine Tatsache, dass es sich bei Produkten der Finanzdienstleistungen um Vertrauensgüter und nicht um Erfahrungsgüter handelt. Somit sind diese Güter besonders schutzwürdig. Der Anleger muss sich auf den Rat des Vermittlers verlassen können. Da Vermittler in Deutschland überwiegend provisionsbasiert arbeiten, können bei der Beratung Interessenkonflikte entstehen, welche die Bundesrepublik mit der Umsetzung der Richtlinie vermeiden möchte. Sowohl in den Medien als auch in der Branche wird daher über Honorarberatung vs. Provisionsberatung diskutiert und gestritten. Es werden Verallgemeinerungen oder immer gleiche, nicht besonders tragfähige Argumente in neue Worthüllen gepackt. So versucht die jeweilige Seite ihre Interessen zu vertreten. Momentan herrschende gesetzliche Bestimmungen betreffen ausschließlich Geldanlageberatungen. Seit 2014 gibt es dafür den Honorarfinanzanlagenberater, gemäß § 34h der Gewerbeordnung. In der Versicherungsberatung fehlt bisher ein passendes Gegenstück. Verbraucher können sich momentan von einem Versicherungsberater nach § 34e Gewerbeordnung provisionsfrei beraten lassen. Diese Berater vermitteln aber keine Versicherungen. Versicherungen sind keine Geldanlage. Daher beschäftigt sich die vorliegende Arbeit damit, wie sinnvoll ist die Beratung von Versicherungen, z. B. einer Hausratversicherung, gegen Honorar. Des Weiteren geht die Arbeit u. A. folgenden Fragen nach: Sind nun Provisionsvermittler schlecht, weil sie provisionsgetrieben ihre Produkte verkaufen? Oder ist Honorarberatung schlecht, weil sie zu wenig Verbraucher erreicht? Man wird wohl in Zukunft eine klare Trennung zwischen Geldanlage- und Versicherungsberatung finden müssen. Nichtsdestotrotz wird die provisionsbasierte Beratung weiterhin bestehen müssen. KW - Versicherungswirtschaft , Honorar Y2 - 2016 U6 - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:mit1-opus4-75054 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:mit1-opus4-75054 ER -