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Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit war die Erarbeitung einer verbindlichen und anwendbaren Definition für den Begriff „Content Marketing“ sowie dessen Einordnung in den historischen und medienwissenschaftlichen Kontext. Zu diesem Zweck fand eine Quellenrecherche mit anschließender semantischer Explikation statt. Der Fokus wurde dabei zunächst auf Publikationen aus dem Bereich der Medien- und Kommunikationsforschung gerichtet, um einen Überblick über das Marktumfeld und die nötigen Parameter der Definition zu erlangen. Im späteren Verlauf stellte sich heraus, dass auch eine Abgrenzung des Begriffs gegen den rechtlichen Bestand der Schleichwerbung bzw. der unlauteren Geschäftshandlungen nötig war. Die ursprüngliche Absicht der Formulierung einer Legaldefinition erübrigte sich mit der Erkenntnis, dass ein langfristiges Bestehen der Definition gegen die Veränderungen des Marktes nur durch eine intensive Formulierung möglich sei. Das Ergebnis wurde erfolgreich an Beispielen geprüft: allerdings ergab sich aus der Einordnung in den wissenschaftlichen Kontext die Notwendigkeit anhaltender Beobachtung.