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Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Änderungen der §§ 176 Abs. 6 und 184b Abs. 5 StGB, welche durch das 57. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings am 13. März 2020 in Kraft traten [16]. § 176 Abs. 6 StGB regelt fortan die Strafbarkeit des Versuchs für Vorbereitungstaten nach § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB, worunter auch das sogenannte Cybergrooming zählt. Durch die Neufassung des § 184b Abs. 5 StGB wird Strafverfolgungsbehörden zukünftig die Verwendung von künstlich erzeugtem kinderpornografischen Material im Rahmen von verdeckten Ermittlungen und zur Aufdeckung von Straftaten ermöglicht. Im Rahmen dieser Arbeit wird der Einfluss dieser Änderungen auf die Arbeit von Ermittlern in Strafverfolgungsbehörden betrachtet und dabei auf eventuelle Vor- und Nachteile eingegangen. Die Arbeit soll aufzeigen, welche Probleme es in Deutschland bei der Bearbeitung von Kinderpornografie-Delikten gibt. Ziel ist die Veranschaulichung des derzeitigen Standes im Kampf gegen Kinderpornografie, nicht nur in Strafverfolgungsbehörden, sondern auch auf politischer Ebene. Zudem soll ein Ausblick erfolgen, inwiefern sich dies in Zukunft verändern könnte.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Gegenüberstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen, dem unterschiedliche Zugang für den Aufenthaltsstatus und die Prognosen für die Zukunft in Deutschland von Asylbewerbern aus dem Irak und der besonderen Situation von Irakischen Kontingentflüchtlingen aus Syrien und Jordanien. Aufgezeigt werden die Geschichte des Irak und die Gründe für die Flucht der Menschen nach Deutschland, sowie die unterschiedlichen Beratungsangebote und Integrationsbemühungen des Landes und der Kommunen in Sachsen-Anhalt. Angestrebte und bereits durch die Politik in Vorbereitung befindliche Gesetzesänderungen zur Humanisierung der Zuwanderung in Deutschland sind ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Arbeit.