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Seit der Einführung der Änderungen der Arbeitslosengeld II-Gesetze im Jahre 2005, gab es wesentliche Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik. Je nach Art und Länge des vorherigen Arbeitsverhältnisses gibt es 2 Arten von Leistungen, welche ein Hilfebedürftiger erhalten kann. Es wird unterschieden nach Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB III1 und Leistungen aus dem Kreis des SGB II2. Es kann darüber hinaus auftreten, dass sowohl SGB III und SGB II Leistungen empfangen werden. In der nachfolgenden Diplomarbeit soll die Frage erörtert werden, welche Bestimmungsfaktoren maßgeblich dafür verantwortlich sind, dass Menschen aus der SGB III in eine SGB II Arbeitslosigkeit wechseln. Es wird zunächst auf die Datengrundlage eingegangen und die wichtigsten Begriffe erläutert. Nach einer deskriptiven Auswertung der gewonnenen Daten, sowie der Bestimmung der wichtigsten statistischen Kennzahlen, erfolgt die Auswertung mittels Regression. Die logistische Regression wird vor allem in der Wirtschaft immer beliebter. Ziel ist es zu bestimmen, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Übergang aus dem SGB III- in den SGB II-Bereich stattfindet. Es wird erörtert, welche Variablen maßgeblich einen Einfluss auf die Übergangswahrscheinlichkeit haben. Als Modelle werden die binäre logistische Regression und die ordinale logistische Regression verwendet. Abschließend wird die Güte der Modelle bewertet. Durch die Analyse sollen vor allem die Risikofaktoren eines solchen Modells bestimmt werden. Zusätzlich erfolgt eine Auswertung mittels einer Panelanalyse. Dieses Modell ist besonders dann sinnvoll, wenn sich im Verlauf der Zeit (Jahre, Monate, Tage) ein Merkmal einer Person ändert. Es werden die Veränderungen in den Jahren 2007 und 2008 untersucht. Betrachtet werden die Modelle, des Pooled Logit Modells, des Fixed Effects Modells und das Random Effects Modells. Am Ende der Diplomarbeit wird diskutiert, inwieweit die Lösungen praktikabel sind und wie die Entwicklung in dieser Richtung weiter gehen kann. Passend zu den erzeugten Ergebnissen, wurde ein Tool für Stata entwickelt, welches diese reproduziert. Infolgedessen ist es möglich, die Auswertung für andere Bundesländer vorzunehmen.
MicroRNAs, kleine, nichtkodierende RNA-Moleküle, sind in den letzten Jahren aufgrund ihrer regulatorischen Eigenschaften verstärkt in den Fokus der Forschung gerückt. Auch in der Steuerung des Stammzellverhaltens wird ein Einfluss der microRNAs vermutet. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Untersuchung der Funktion ausgewählter microRNAs in der Osteogenese von murinen embryonalen Stammzellen. Dazu wurden die microRNAs in diesen Zellen überexprimiert. Die Kultivierung der Zellen erfolgte in Medien mit unterschiedlichen Glukosekonzentrationen. Mit Hilfe verschiedener Auswertungsmöglichkeiten (qPCR, Kalzium-Assay, Färbungen) wurden die Zellen auf einen positiven bzw. negativen Effekt der microRNA auf die Knochenzellbildung analysiert. Dabei wurde auch der mögliche Einfluss der Kultivierungsbedingungen auf die Wirkung der microRNA berücksichtigt.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist, die Wirksamkeit des Inline-Elektrolyse-Verfahrens bei der Desinfektion von Trinkwasser zu untersuchen. Um realitätsnahe Bedingungen für die Desinfektion von ausgewählten Bakterien (Escherichia coli, Enterococcus faecium, Bacillus subtilis) und Viren (Bakteriophage MS2 und Bakteriophage PRD1) zu gewährleisten, wurden am Desinfektionsmittelteststand des Umweltbundesamtes die Prozesse der Wasseraufbereitung im Durchflussverfahren simuliert. Um das Verfahren der Inline-Elektrolyse einschätzen zu können, wurden zunächst Desinfektionsversuche mit Natriumhypochlorit und Chlordioxid als Referenz durchgeführt. Anschließend wurde die Desinfektionsleistung der Inline-Elektrolyse mit fünf verschiedenen Anlagen im Rahmen eines Projektes ermittelt. Weiterhin wurde die Betriebssicherheit der Anlagen bezüglich Lebensdauer und Ausbeute des Wirkstoffes untersucht. Die untersuchten Anlagen geben einen Ausschnitt unterschiedlicher verfahrenstechnischer Umsetzungen des Inline-Elektrolyse-Verfahrens wieder, auf deren Basis eine Einschätzung gegeben wird, ob das Verfahren der Inline-Elektrolyse für die Desinfektion von Trinkwasser den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Ziel der Bachelorarbeit ist es die Verifizierung der Chou-Fasman-Präferenzen an RNA-Molekülen zu realisieren und in Entscheidungsbäume einzubinden. Des Weiteren soll auf Basis bekannter und bestehender Vorhersagealgorithmen ein Meta-Vorhersage-Server erschaffen werden. Dieser soll alle bisher bekannten Vorhersagen bündeln und auf diesem Weg eine Qualitätssteigerung erzielen. Ziel ist es, die Sekundärstruktur einer Base X, aber auch die Base X selbst in Abhängigkeit von Vorgänger- und Nachfolger-Base vorherzusagen. Dabei werden sowohl die Nukleosid-Präferenzen als auch, die durch Experimente ermittelten chemischen Verschiebungen, berücksichtigt
Für die Untersuchung von Bewegungen menschlicher Probanden werden diese Bewegungen mit Hilfe von Motion-Capture-Systemen gemessen. Diese gemessenen Daten müssen auf ein biomechanisches Menschmodell übertragen werden, welches zuvor entsprechend den anthropometrischen Werten des Probanden parametrisiert werden muss. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der automatischen Bestimmung der anthropometrischen Daten und der Übertragung der Bewegungsdaten mittels inverser Kinematik.
Untersuchungen zum Generieren von 3D-Körpern mittels Mirkropulverauftragschweißen (Micro-Cladding)
(2010)
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Aufbau von 3D- Körpern mittels Micro-Cladding genauer zu untersuchen. Dabei wird vor allem auf die Erzeugung von Spuren mit unterschiedlichem Querschnitt, Volumenkörpern und Gittern eingegangen werden. Zum Schluss werden noch einige Aussagen über den Prozess getroffen, die Ergebnisse zusammengefasst und Vorschläge zu Optimierung gegeben.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Identifizierung von ABC-Transportern sowie genetischen Expressionsstudien in Muscheln. Das Hauptziel ist es, einerseits die erhaltenen cDNA-Sequenzen verschiedener Arten mit einander zu vergleichen und Rückschlüsse auf die Verwandtschaftsbeziehungen zu schließen. Andererseits soll die zelluläre Stressantwort bei der Exposition mit umweltrelevanten Schadstoffen charakterisiert werden.
Die Flammkaschierung ist ein wichtiger Bereich in der Textilindustrie. Durch die unerwünschte Freisetzung von Cyanverbindungen stellen die Produktionsvorgänge der Flammkaschierung jedoch eine erhebliche Umweltbelastung dar. Damit der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit angegebene Grenzwert für Cyanverbindungen eingehalten werden kann, sind Abluftreinigungsverfahren zu entwickeln. Im Rahmen dieser Bachelorarbeit wurden weiterführende Untersuchungen im Bereich der mikrobiellen Cyanidelimination durchgeführt. Ein Ziel war es, Systemverluste bei Laborversuchen zu minimieren, um Aufschlüsse über den eigentlichen mikrobiologischen Abbau von Cyanid geben zu können. In einem einwöchigen Sterilansatz, welcher mit destilliertem Wasser durchgeführt wurde, konnten zwischen 90 % und 100 % an Cyanid wiedergefunden werden. Die Versuche mit Nährlösung zeigten Wiederfindungswerte zwischen 40 % - 60 %. Zum anderen wurde die Substratverwertung der Mikroorganismen an Pilot- und Großanlagen untersucht, um Aussagen über Wechselwirkungen zwischen den Substanzen wie Ammonium, Nitrat, Phosphat und Fruktose treffen zu können. Hierbei wurde gezeigt, dass in den Pilotanlagen keine Nitrifikanten enthalten waren.
Zur Verarbeitung von Prepreg-Material im Leichtbau müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden, um eine hohe Qualität der Bauteile zu gewährleisten . In Laminier - und Zuschneideräumen soll die Konzentration an Partikeln mit einem Durchmesser von 5 – 10 µm den Grenzwert von 29.300 Partikel/m³ nicht überschreiten. Ziel der Diplomarbeit war es, die Staubpartikelkonzentration in den betroffenen Räumen der Cotesa GmbH Mittweida zu untersuchen und die Stäube auf Bestandteile und mögliche Quellen zu analysieren, um ein Konzept zur Reduzierung zu entwickeln. Dazu wurden regelmäßige Messungen mit einem Streulichtpartikelzähler durchgeführt und die aufgenommen Werte sowie bereits vorhandene Messdaten auf ihre räumliche und zeitliche Verteilung hin sowie auf Zusammenhänge mit den Umgebungsbedingungen untersucht. Um mögliche Staubquellen zu identifizieren, wurden Vergleichsmessungen mit verschiedenen Materialien durchgeführt und Staubproben genommen. Die Proben wurden unter Licht-, Fluoreszenz- und Elektronenmikroskop untersucht sowie energiedispersive Röntgenanalysen durchgeführt. Es konnte festgestellt werden, dass von außen eingetragene Partikel wie Flugasche eine große Rolle spielen, aber auch die Personen im Reinraum sowie Materialien und Hilfsstoffe selbst Partikel im betrachteten Größenbereich emittieren.
Bei der Radioiodtherapie, die bei der Behandlung verschiedenster Schilddrüsenerkrankungen angewendet wird, kommt es nach der Entlassung der Patienten von der nuklearmedizinischen Station zu einer geringen Strahlenexposition der Angehörigen der Patienten. Laut Strahlenschutzverordnung darf die Entlassung der Patienten erst dann erfolgen, wenn die kumulative Strahlenexposition auf die Bevölkerung weniger als 1 mSv beträgt. Aufgrund der Veränderung der Strahlenschutzgesetzgebung im Jahr 2001, mit einer Reduzierung der Grenzwerte bei gleichzeitiger Erhöhung der Entlassungsaktivität, ist eine Untersuchung der Strahlenexposition auf die Angehörigen sinnvoll. Mit dieser Diplomarbeit soll die Einhaltung des gesetzlichen Grenzwertes überprüft werden. Dazu sollten die Patienten und die Angehörigen amtliche Fingerringdosimeter tragen sowie nichtamtliche OSL- und TLD-Dosimeter in einer Kassette unter das Kopfkissen des Angehörigen lagern. Nach einer Expositionszeit von 14 Tagen wurden die Dosimeter zurückgesandt. Nach der Messwertaufnahme wurden die Ergebnisse auf ihre Plausibilität überprüft und statistisch ausgewertet. Als Ergebnis dieser Studie kann festgestellt werden, dass, ausgehend von Patienten, die sich einer Radioiodtherapie unterzogen haben, die Strahlenexposition auf die Angehörigen (0,68 ± 0,54) mSv beträgt. In 24 % der betrachteten Fälle wurde der Grenzwert von 1 mSv für Einzelpersonen der Bevölkerung überschritten. Aber laut ICRP 103 wird ein Dosiswert von 5 mSv in Einzelfällen als akzeptabel angesehen. Bei einem gemessenen Maximalwert von 3,05 mSv liegen alle Messwerte weit unter dieser Empfehlung. Somit kann resümiert werden, dass die Änderung der Strahlenschutzverordnung keine Erhöhung der Strahlenexposition auf Einzelpersonen der Bevölkerung bewirkte.