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Die vorliegende Arbeit betrachtet das Streaming aus Sicht des Urhebers und die damit verbundene Urheberrechtsverletzung. Durch illegale Seiten wie kinox.to und movie4k.to ist die Verletzung der Rechte des Urhebers und des Rechteinhabers eine grundlegende Tatsache. Anlass dieser Analyse ist die Entwicklung und Einführung von Video-on-Demand-Diensten auf dem deutschen Markt. Amazon Prime Instant Video und Netflix gelten als die führende Video-on-Demand-Anbieter in Deutschland und genießen eine stetige Beliebt-heit. 47,4 Prozent der Deutschen nutzen bereits das Angebot des Anbieters Amazon Prime Instant Video und 36,7 Prozent nehmen die Angebote von Netflix in Anspruch.1 Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen Vorgänge der legalen Streaming-Anbieter und die Urheberrechtsverletzung der Anbieter und Nutzer von illegalen Streaming Plattformen. Das legale und illegale Streaming werden gegenübergestellt und anhand rechtlicher Kri-terien analysiert. Des Weiteren werden die Nutzerzahlen der jeweiligen Streaming-Dienste dargestellt und erläutert. Als Resultat der Arbeit ergibt sich, dass sich das legale Geschäftsmodell in Deutschland bereits etabliert hat und dieses Marktmodell einen guten Ansatz zur Verhinderung der Urheberrechtsverletzung bildet.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem deutschen Urheberrecht in den Zeiten einer modernen Informationsgesellschaft. Es wird der Frage nachge-gangen, ob das Urheberrecht trotz der allgemeinen Informationsfreiheit überhaupt noch im Internet durchsetzbar ist. Ziel ist es zu klären, ob und welche Änderungen bzw. Kompromisse vorgenommen werden müssen, damit das Urheberrecht im Internet bestehen kann. Die Fragestellung wird auf Grundlage der Auswertung aktueller Fachliteratur und einer Umfrage unter den Netzteilnehmern beantwortet. Im Ergebnis wird deutlich, dass das Urheberrecht in seiner jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß ist und sich so nicht im Internet durchsetzen kann. Trotz aktueller Schrankenregelungen lassen sich Urheber-rechtsverstöße aufgrund des ständigen Bedarfs an Informationen kaum umgehen. Da Urheberrechtsverstöße in der Gesellschaft weit verbreitet sind und sich in technischer Hinsicht nur unter Einbußen der Freiheit unterbinden lassen, wird dazu angeregt eine Lockerung auf privater und nicht-kommerzieller Ebene zu Gunsten der allgemeinen Informationsfreiheit umzusetzen.
In der vorliegenden Arbeit werden die Kriterien der posthumen Vermarktung analysiert. Anhand von ausgewählten Musikern werden die Vermarktungsstrategien dieser untersucht und miteinander verglichen. so sollen die unterschiedlichen Wege der posthumen Vermarktung aufgezeigt und die Rolle der Erben beleuchtet werden.
Ziel dieser Diplomarbeit ist es, eine praxistaugliche Übersicht im Bereich der Patente für Software zu geben. Betrachtet wird hierzu nicht nur die Rechtslage in Deutschland, sondern auch in der EU, den USA und Japan. Dies erfolgt durch eine Analyse der bestehenden Rechtslage, die durch einige relevante Gerichtsurteile abgerundet wird. Unter der Berücksichtigung aktueller Entwicklungen erfolgt darüber hinaus eine Bewertung möglicher Auswirkungen auf KMU und die „Freie Software“. Am Ende der Arbeit wird noch versucht, einen Blick auf zukünftige Entwicklungen zu geben.
Die vorliegende Bachelorarbeit thematisiert die Analyse der rechtlichen Verhältnisse einer Nutzung GEMA-freier Musik innerhalb des Workflow von Videoproduktionen. Der Autor untersucht in diesem Zusammenhang zunächst den Ablauf einer Videoproduktion und ordnet in diesen die Vertonung ein. Weiterhin werden die urheberrechtlichen Voraussetzungen untersucht, die eine Übernahme eines GEMA-freien Musikstückes in eine Videoproduktion ermöglichen. Anschließend erläutert der Autor welche vertraglichen Vereinbarungen für eine Übernahme eines Musikwerkes in eine Videoproduktion notwendig sind, bevor die Musikstücke anschließend noch in einer Datenbank archiviert werden, um eine gezielte Suche nach Musikstücken für Videoproduktionen zu ermöglichen. Die Erstellung der Datenbank selbst wird ebenso dokumentiert. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Nutzung GEMA-freier Musik unter Berücksichtigung der rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Workflow von Videoproduktionen einen signifikanten Zeitgewinn erzielt