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Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ nach §§ 100b, 100a StPO als Instrumentarien der Strafverfolgung
(2018)
Der Inhalt dieser Arbeit beschreibt die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommu-nikationsüberwachung. Diese Maßnahmen im Kontext der Strafverfolgung wurden 2017 vom Gesetzgeber in §§ 100b, 100a StPO neu gefasst. Es handelt sich um einen verdeckten Zugriff auf ein informationstechnisches System durch eine Überwachungssoftware, um im Rahmen der Online-Durchsuchung sämtliche Inhalte einsehen und bei der
Quellen-Telekommunikationsüberwachung die Kommunikation aufzeichnen zu können.
Diese Arbeit erläutert einleitend die historische Entwicklung der Maßnahmen, die zum Gesetzgebungsverfahren geführt haben. Darauf aufbauend werden die rechtlichen Aspekte der Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung behandelt. Dazu zählen die betroffenen Grundrechte, die Straftatenkataloge und die Verfahrensvorschriften. Ein weiteres Themengebiet beschreibt die technischen Grundlagen im Hinblick auf die benötigte Funktionalität der Spähprogramme und Möglichkeiten zur Systeminfiltration. Der letzte Teil der Arbeit geht darauf ein, inwieweit diese Maßnahmen schon Einzug in die Strafverfolgung gefunden haben und welche Probleme noch überwunden werden müssen.
Mit der zunehmenden Verbreitung moderner Technologien entsteht auch eine hohe Missbrauchsgefahr. Um eine effektive Gefahrenabwehr weiterhin gewährleisten zu können, erfordert es die Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden, bzw. die Anpassung an die technischen Möglichkeiten, durch die Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen, die nun für die Online-Durchsuchung erarbeitet wurden. Fraglich ist, ob sich die Argumente des präventiven so einfach auf den repressiven Einsatz dieser Maßnahme übertragen lassen. Ein weiteres, ungleich schwereres Problem ist die Verwendung von
Sicherheitslücken zum Aufspielen der Maßnahme, vor allem bei der Repression, allerdings auch bei der Prävention. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Ermittlungserkenntnisse im Strafprozess Beweiskraft besitzen.