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Um beruflich strahlenexponierte Personen hinreichend im Sinne des § 40 bis § 42 der Strahlenschutzverordnung zu überwachen und somit vor einer übermäßigen Strahlenbelastung zu schützen, müssen von diesen Personen Dosimeter getragen werden. Ziel des Bachelorprojekts ist die Einführung einer routinemäßig durchgeführten Dokumentation der beruflichen Strahlenexposition der Mitarbeiter der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Leipzig mittels elektronischer Personendosimeter. Dazu gehört das automatische Auslesen und Dokumentieren der täglichen Personendosis in einer Datenbank, personenbezogener Import von amtlichen Filmdosimeterwerten in die Datenbank sowie die Möglichkeit, die gespeicherten Daten je nach Erfordernis auszuwerten, mit den amtlichen Dosiswerten zu vergleichen und ggf. einer Behörde zu Nachweiszwecken vorlegen zu können. Es sollen die Hard- und Software, sowie deren Funktionen und Modi näher beschrieben und ein Überblick über die Möglichkeiten der Dokumentation und Auswertung mit der Software Dosmo2000 dargestellt werden.
Bei der Radioiodtherapie, die bei der Behandlung verschiedenster Schilddrüsenerkrankungen angewendet wird, kommt es nach der Entlassung der Patienten von der nuklearmedizinischen Station zu einer geringen Strahlenexposition der Angehörigen der Patienten. Laut Strahlenschutzverordnung darf die Entlassung der Patienten erst dann erfolgen, wenn die kumulative Strahlenexposition auf die Bevölkerung weniger als 1 mSv beträgt. Aufgrund der Veränderung der Strahlenschutzgesetzgebung im Jahr 2001, mit einer Reduzierung der Grenzwerte bei gleichzeitiger Erhöhung der Entlassungsaktivität, ist eine Untersuchung der Strahlenexposition auf die Angehörigen sinnvoll. Mit dieser Diplomarbeit soll die Einhaltung des gesetzlichen Grenzwertes überprüft werden. Dazu sollten die Patienten und die Angehörigen amtliche Fingerringdosimeter tragen sowie nichtamtliche OSL- und TLD-Dosimeter in einer Kassette unter das Kopfkissen des Angehörigen lagern. Nach einer Expositionszeit von 14 Tagen wurden die Dosimeter zurückgesandt. Nach der Messwertaufnahme wurden die Ergebnisse auf ihre Plausibilität überprüft und statistisch ausgewertet. Als Ergebnis dieser Studie kann festgestellt werden, dass, ausgehend von Patienten, die sich einer Radioiodtherapie unterzogen haben, die Strahlenexposition auf die Angehörigen (0,68 ± 0,54) mSv beträgt. In 24 % der betrachteten Fälle wurde der Grenzwert von 1 mSv für Einzelpersonen der Bevölkerung überschritten. Aber laut ICRP 103 wird ein Dosiswert von 5 mSv in Einzelfällen als akzeptabel angesehen. Bei einem gemessenen Maximalwert von 3,05 mSv liegen alle Messwerte weit unter dieser Empfehlung. Somit kann resümiert werden, dass die Änderung der Strahlenschutzverordnung keine Erhöhung der Strahlenexposition auf Einzelpersonen der Bevölkerung bewirkte.