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In der vorliegenden Arbeit wird das Thema Cybercrime umfangreich behandelt. Dabei wird unter anderem auf den klassischen Cyberangriff und auf das Thema Social Engineering eingegangen. Die Problematik der Cybercrime, wird für jeden leicht verständlich erklärt. Dabei wird eine neue und allgemeine Anatomie von Cyberangriffen erarbeitet und es werden aktuelle Beispiele diskutiert. Ziel der Arbeit ist es, ein Sicherheitsbewusstsein zu schaffen mit dem jeder sich sicherer in der digitalen Welt bewegen kann.
Die vorliegende Arbeit befasst sich im Rahmen der Aufgabenstellung damit, ein Systemkonzept eines möglichen Systems für die automatisierte Suche und Verwaltung von Bedrohungsinformationen zu entwickeln und daran beteiligte Prozessschritte näher zu betrachten. Dieses System ist erforderlich, um OSCTI-Informationen aus verschiedenen Quellen zu sammeln, Wissen über Bedrohungsverhalten zu extrahieren und diese zu korrelieren, um ein möglichst vollständiges Bild über eine Bedrohung zu erhalten und diese Informationen unter anderem im Rahmen für des Threat Huntings nutzbar zu machen.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Cybercrime-Phänomen Phishing. Durch die Analyse von echten Delikten im Bereich des Phishings wird betrachtet, inwieweit das Phänomen durch das Strafgesetzbuch erfasst wird. Dafür wird sich an Paragrafen orientiert, die aus der Cybercrime-Konvention hervorgegangen sind, beziehungsweise durch diese geändert wurden und dem Bereich Cybercrime im engeren Sinn zugeordnet werden können. Neben einer Definition des Begriffes Cybercrime werden eine begriffliche Einordnung des Phänomens Phishing vorgenommen und die Grundzüge dieses aufgezeigt. Anschließend wird mithilfe der Delikte erörtert, welche Tatbestandsmerkmale der einzelnen Paragrafen sich bei den Delikten detektieren lassen und inwieweit die Begehungsweise Einfluss auf die detektierbaren Tatbestandsmerkmale hat. Bei der Erörterung wird auch auf den Begriff Daten eingegangen und welche Definition diesem innerhalb der betrachten Paragrafen zugrunde liegt.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Fakeshop Phänomen als Cybercrime Delikt. Nach einer kurzen Erläuterung des Bereiches Cybercrime und einer Darstellung der Phänomenologie eines Fakeshops wird dieser anhand einer beschriebenen Sachlage auf seine Strafbarkeit analysiert. Zur Analyse werden Rechtsnormen aus dem Strafgesetzbuch hinzugezogen, die in der Literatur dem Cybercrime im engeren Sinne zugeordnet sind. Anhand dessen soll erörtert werden, welche Tatbestandsmerkmale der Paragrafen durch den Sachverhalt festgestellt werden können und ob der objektive Tatbestand bei einem Fakeshop Phänomen erfüllt wird. Des Weiteren werden mögliche Folgen, die durch einen Fakeshop auftreten können präsentiert und im Anschluss dessen einige Möglichkeiten aufgezeigt, um sich präventiv gegen eine Fakeshop-Falle schützen zu können.
Die hier vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den methodischen Abläufen des Kriminalitätsphänomens Caller ID Spoofing, dessen technische Hintergründe, sowie der Detektion und den sich daraus ergebenden Maßnahmen der Abwehr seitens der Betroffenen. Dabei soll im theoretischen Teil sowohl auf das Phänomen des Caller ID Spoofing an sich und dessen Einordnung in den Deliktbereich Cybercrime als auch auf die technischen Hintergründe bei der Verschleierung der eigenen Telefon-Identität eingegangen werden. Des Weiteren wird der Faktor Mensch als Schwachstelle von IT-Systemen beleuchtet. Der methodische Teil der Arbeit legt den Fokus auf die Entwicklung effektiver Lösungen zur Erkennung und Abwehr von Caller ID Spoofing, sowohl aus technischer als auch aus soziologischer Sicht. Während für ersteres bereits eine Vielzahl von wissenschaftlichen Ansätzen existieren, soll sich bei zweiteren auf den Begriff der Security Awareness konzentriert werden.
Ziel dieser Arbeit ist es, Cyberangriffe auf die verschiedenen Differenzierungs- und Klassifizierungsmöglichkeiten zu untersuchen. Dabei wird sich besonders mit Täterschäften, Tätermotivation und der Vorgehensweise bei Angriffen beschäftigt. Anschließend werden zehn im Zeitraum 2016 bis 2020 vorgefallene Cyberangriffe voneinander differenziert und in die beschriebenen Klassifikationen eingeordnet.
Das Thema dieser Arbeit liegt im Schwerpunkt der perpetuierenden Corona-Pandemie und dem zukünftigen Internetnutzungsverhalten der Gesellschaft. Hier soll untersucht werden, wie sich das Internetnutzungsverhalten auf die Bevölkerung auswirkt, aufgrund des Wandels der Gesellschaft. Dabei wurden wissenschaftliche Fragestellungen formuliert und durch eine Literarturrecherche in Bezug gebracht.
Untersucht wurden die folgenden zugrundeliegenden Themenbereiche:
- Internetnutzungsverhalten der Gesellschaft,
- Veränderung des Internetnutzungsverhalten,
- Zukunftsaussichten der Gesellschaft zur digitalen Umgebung,
- Internetnutzung und Internetkriminalität,
- Altersstruktur von Internetkriminalität,
- Auswirkungen der Internetkriminalität,
- Berichte von Tätern und Opfern zur Internetkriminalität,
- Beratungsstellen für Opfer,
- Verhinderung der Internetkriminalität,
- Reduzierung der Internetkriminalität durch die Regierung und
- Maßnahmen der Regierung zur Internetkriminalität.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Betrachtung und Analyse der Bedrohungslage durch Cybercrime in Deutschland im Jahr 2021. Dafür werden verschiedene Berichte und Studien untersucht und anschließend miteinander verglichen. Außerdem sollen daraus abgeleitet Aussagen zur inhaltlichen Gestaltung von Awareness-Schulungen getroffen werden. Dafür werden verschiedene Angebote betrachtet und einander gegenüber gestellt. Der anschließende Vergleich dieser beiden Themenschwerpunkte soll Empfehlungen für eine optimale Gestaltung von Mitarbeitersensibilisierung liefern. Insgesamt sind eindeutige Aussagen zu einzelnen Angriffsarten im Cybercrime-Bereich schwierig, weshalb nur bedingt Empfehlungen für Awareness-Schulungen gegeben werden können. Die Vielfältigkeit aktuell angebotener Schulungen bietet geeignete Möglichkeiten zur Mitarbeitersensibilisierung.
Im Jahr 2019 verzeichnete das Bundeskriminalamt in der Polizeilichen Kriminalstatistik einen neuen Höchststand an erfassten Fällen der Computerkriminalität. Zeitgleich lag die Aufklärungsquote für diesen Bereich der Kriminalität auf dem zweitniedrigsten Stand seit Beginn der Erfassung im Jahr 1987. Die digitale Forensik steht vor der Herausforderung, dass eine Ermittlung eine stetig wachsende Menge an heterogenen Daten umfasst. Eine Quelle für diese Daten bildet das Microsoft Betriebssystem Windows 10.
Diese Bachelorarbeit beschäftigt sich mit Artefakten eines Windows 10 Systems und damit, wie diese miteinander korreliert werden können. Ziel ist es eine Möglichkeit zu finden, den Forensiker bei einer forensischen Untersuchung zu unterstützen. Für diesen Zweck wurde eine Ontologie entwickelt, welche anhand ähnlicher Artefaktattribute eine Korrelation ermöglicht. Die praktische Umsetzung der Ontologie erfolgte mithilfe der Graphdatenbank Neo4j. Die Möglichkeiten der Datenbank wurde anhand von, für den Forensiker interessanten, Abfragen demonstriert.