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Als § 2 Abs 3 des elektronischen Wertpapiergesetzes (eWpG) in Kraft getreten am 10. Juni 2021 eine Sachfiktion die für elektronische Wertpapiere – worunter Kryptowertpapiere auch zu verstehen sind – eingeführt hat, stellte sich die Frage nach der zivilrechtlichen Rechtsnatur von Token. Ausgehend von einer eingehenden und rechtsvergleichenden Analyse der Grundlagen des deutschen Sachenrechts, das eine engere Auffassung des Sachbegriffes vornimmt, und des italienischen Sachenrechts, welches einen weiteren Interpretationsspielraum des Sachbegriffes zulässt, befasst sich die vorliegende Arbeit mit dieser Fragestellung und versucht eine Antwort zu finden.
Die vorliegende Bachelorarbeit gibt einen Überblick über die Zusammenhänge von Tokenaktivitäten und Social Media-Aktivitäten am Beispiel dreier Tokens. Dafür wurden spezifische Merkmale der jeweiligen Aktivitäten automatisiert und manuell erfasst und anschließend einer Korrelationsanalyse unterzogen. Die so erhaltenen Werte wurden danach auf ihre Ausprägungen hin untersucht und abschließend auf ihre Aussagekraft im Bezug auf die Hypothesen dieser Arbeit analysiert. Die Basis der Untersuchungen bilden Abhandlungen von Kim et. al., Garcia et. al. und Mai et. al. zu den Zusammenhängen zwischen Kryptowährungen und Social Media. Durch die Erweiterung ihrer Hypothesen auch auf Kryptotokens wurden sich neue Erkenntnisse über die Zusammenhänge erhofft, welche letztendlich in Teilen den Vermutungen entsprachen.