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Im deutschen Grundgesetz steht geschrieben: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Und wenn es um Satire geht schon gar nicht, denn sie darf alles. Oder? Zwei deutsche Kabarettisten haben andere Erfahrungen gemacht und mir von zensierten Texten erzählt. Nach der Klärung rechtlicher Grundlagen untersuche ich in meiner Arbeit ihre Fallbeispiele um herauszufinden, ob tatsächlich zensiert wurde oder ob es sich um persönlichkeitsschützende Einschränkungen handelt, die durch das Grundgesetz gerechtfertigt werden können. Desweiteren wird die Frage geklärt, welche Instanz in einem Sender entscheidet, was gesendet wird und was nicht und ob politische bzw. kirchliche Funktionsträger maßgeblich Einfluss auf konfliktträchtige Inhalte nehmen.
Die Arbeit um Thema „Meinungsfreiheit und Zensur : Grenzen der Meinungsfreiheit?“ geht der Frage nach, ob – und wenn ja, inwiefern – das Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Sinne des Artikel 5 GG beschränkt oder gefährdet ist. Die Arbeit diskutiert, inwiefern die Medien ihren Auftrag als „allgemein zugängliche Quelle“ erfüllen und wie sie beispielsweise durch ihre Themenwahl den öffentlichen Diskurs und somit bereits im Stadium der Meinungsbildung beeinflussen können. Neben grundrechtlichen Schranken,
sollen auch mögliche Bedrohungen für die Meinungsfreiheit untersucht werden (beispielsweise Political Correctness) sowie die Entwicklung der Meinungsfreiheit in Zeiten der Digitalisierung.
Das Grundgesetz beinhaltet verschiedene Kommunikationsfreiheiten und vor allem ein Verbot von Zensur. Im deutschen Jugendmedienschutzsystem engagieren sich verschiedene Einrichtungen, um Gefährdungen für die Entwicklung Minderjähriger zu verhindern. Diese Arbeit möchte ergründen, inwieweit die Jugendschutzmaßnahmen die Kommunikationsfreiheiten betreffen und ob es möglicherweise Verstöße gegen das Zensurverbot gibt.