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Mit Hilfe der Technik ist es möglich, Schnee zu produzieren. Voraussetzung dafür ist, dass das Verhältnis zwischen Lufttemperatur und relativer Luftfeuchtigkeit für die Entstehung von Schnee übereinstimmt. Aus diesem Verhältnis resultiert einer der wichtigsten Faktoren für die technische Beschneiung, dieser wird als Feuchtkugeltemperatur bezeichnet. Die Ausbringleistung der technischen Schneeerzeuger verläuft in Abhängigkeit der Feuchtkugeltemperatur konträr, sinken die Temperaturen steigt die Ausbringleistung pro Zeiteinheit, steigen die Temperaturen, sinkt die Ausbringleistung pro Zeiteinheit. Wie bei jederMaschine entstehen in der Produktion Kosten, diese Kosten werden in der Arbeit in Abhängigkeit der Feuchtkugeltemperatur einer Kostenanalyse von Beschneiungsanlagen unterzogen.
Die bei der Laserprozessierung freigesetzten Laserrauche bzw. Partikelemissionen zählen zu den Sekundärgefährdungen
durch Laserstrahlung und können für den Personenkreis im Laserarbeitsraum als auch für die Anlagentechnik im Umfeld ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die dazu innerhalb eines Forschungsvorhabens an ausgewählten Werkstoffen durchgeführten Untersuchungen zeigten, dass Laserrauche größtenteils als alveolengängiger Ultrafeinstaub mit Partikelgrößen im Bereich 100 nm vorliegen. Mit einem neuartigen Abscheidesystem konnte ein hoher Abscheidegrad > 99,99 % erreicht und selbst große Mengen an Laserrauchen verlässlich erfasst und abgeschieden werden. So gelang es, die bzgl. Staubbelastung und Gefahrstoffe geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte auch für großvolumige Laserablationsprozesse nachweislich einzuhalten. Die Überprüfung der laserinduzierten Partikelemissionen auf Zünd- und Explosionsfähigkeit ergab ein niedriges Gefahrenpotenzial für Aluminium; die untersuchten Stahlsorten wurden als nicht explosionsfähig eingestuft.