070.4 Journalismus
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Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich mit Strategien im Umgang mit Fake News. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Betrachtung von möglichen Strategien und Maßnahmen für deutsche Medienunternehmen. Der Begriff Fake News wird in dieser Arbeit im Sinne von einer bewussten Falschmeldung verwendet. Auf den Begriff im Sinne eines politischen Kampfbegriffes, der gegen Medien eingesetzt wird, wird nicht tiefgründiger eingegangen. Die Arbeit beinhaltet im ersten Teil einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand. In diesem Teil wird der Begriff selbst genauer betrachtet, eine Kategorisierung von Fake News vorgenommen, sowie grundlegende Erkenntnisse zur Verbreitung und zu den Gefahren von Fake News dargelegt. Grundlage zur Beantwortung der Forschungsfrage sind vier Experteninterviews mit Journalisten deutscher Medienunternehmen, die im zweiten Teil der Arbeit ausgewertet werden. Das Ergebnis der Arbeit ist das Identifizieren von vier konkreten Maßnahmen im Umgang mit Fake News: dem Ausbau von Kompetenzen, dem Bieten von Austauschmöglichkeiten, dem Aufbau von Strukturen und dem sensiblen Umgang bei der Berichterstattung über Fake News. Diese Maßnahmen sollen unter anderem zum Ausbau und der Förderung des Qualitätsjournalismus führen, was nach den Ergebnissen dieser Arbeit als
Kernstrategien für Medienunternehmen im Umgang mit Fake News angesehen werden
kann.
Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über die Einschränkungen geben, die sich bei der Mitbestimmung im Pressewesen durch die einerseits gewährte Pressefreiheit der Redakteure sowie den andererseits zugesicherten Tendenzschutz des Verlegers ergeben. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf der Ausarbeitung und Darstellung der Möglichkeiten und Grenzen der arbeitsrechtlichen Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Neben der Darstellung der grundsätzlichen Problematik bietet die Ausarbeitung zudem einen Überblick über die Sonderrechte des Pressewesens und deren Kausalität, rechtliche Grundlagen, Prioritäten sowie die Möglichkeiten der publizistischen Mitbestimmung in Form der Grundsatz-, Richtlinien- und Detailkompetenzen innerhalb eines deutschen Presseunternehmens sowie über die Entscheidungsbefugnisse, die in einem Presseunternehmen in personellen Belangen vorherrschen.