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Wie können Akteure, die beauftragt sind, Veränderungsprozesse an Hochschulen zu begleiten und voranzutreiben – in diesem Falle die Veränderung der Lehre und der Lehrkultur mit Unterstützung durch Hochschuldidaktik bzw. durch hochschuldidaktische Beratung und Begleitung – in dieser Rolle wirksam werden? Welche besonderen Kontextbedingungen spielen in der Organisation „Hochschule“ eine Rolle und was kann fördern oder verhindern, dass Beratung angenommen wird? Die Bearbeitung dieser Fragen erfolgt in Form einer supervisorischen Reflexion der Praxiserfahrungen einer Hochschuldidaktikerin. Dabei wird insbesondere der zugrundeliegende Beratungskontrakt - das dieser Tätigkeit zugrunde liegende Grundmuster der Arbeitsbeziehungen – in den Blick genommen sowie das Beratungsfeld selbst und die Wirkensbedingungen seitens der Organisation theoretisch reflektiert.
Professionelle Berater sehen sich des Öfteren vor die Frage gestellt, welche Formate der arbeitsbezogenen Beratung sie kombiniert in ein und demselben Beratungsprozess einsetzen dürfen und welche nicht. Die Fragestellung der Arbeit bezog sich dementsprechend auf die Kompatibilität vs. Inkompatibilität arbeitsbezogener Beratungsformate und deren Kombinierbarkeit. Die Bearbeitung des Themas erfolgte durch Reflexion, Diskussion und Systematisierung dieser Aspekte, den Abschluss bildete die Formulierung einer in der Beratungspraxis verwendbaren “Leitlinie zur Auftragsklärung, Planung, Durchführung und Evaluation einer kombinierten arbeitsbezogenen Fach und/oder Prozessberatung”.
Ausgehend von der Habituskonzeption nach Pierre Bourdieu, erwirbt ein Mensch durch Sozialisation und einer Abgestimmtheit zwischen Habitus und Feld in seinem Leben neue Denk-, Wahrnehmungs- und Handlungspräferenzen, welche sich in der Bildung neuer Teilhabitus (Pl.) auszeichnen. Welche (mir bewusstwerdenden) Habitusveränderungen sind notwendig, um von der diplomierten Musiktherapeutin zur zertifizierten Supervisorin zu gelangen und, werden beide professionalisierten Habitus (Pl.) in mir existieren können, so dass ich in beiden Professionen tätig sein kann? Worin bestehen mögliche Fallstricke, aber auch sich unterstützend und sich ergänzende Chancen beider Professionen?