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Im Gesundheitssystem Deutschlands besteht der Grundsatz "ambulant vor stati-onär". Der Patient hat in der ambulanten Versorgung den Anspruch auf freie
Arztwahl und damit die Qual der Wahl. Bei einer fachbereichsübergreifenden
Mehrfachdiagnose wie beispielsweise des chronischen Schmerzsyndroms
kommen Diagnostik und Therapieempfehlungen verschiedener Facharztgebiete
zur Anwendung. Der Schlüssel zum Erfolg einer wirksamen Therapie für fachbe-reichsübergreifende Krankheitsbilder sind somit Kooperationen zwischen niedergelassenen Fachärzten. Aufbauend auf der Theorie und Methodik des Pro-zessmanagements werden unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbe-dingungen geeignete Kooperationsmodelle vorgestellt. Neben dem Praxisver-bund und dem medizinischen Versorgungszentrum eignet sich insbesondere die
medizinische Kooperationsgemeinschaft. Für dieses Kooperationsmodell werden
in Ableitung der theoretischen und methodischen Ansätze des operativen Prozessmanagements exemplarisch Lösungsansätze vorgestellt, wie sich Arztpraxen auf die Bedürfnisse von Patienten mit chronischem Schmerz einerseits und auf den zunehmenden Wettbewerb andererseits einstellen können.