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Die Lebensphase Jugend bietet in ihrer Definition und der Beschreibung der in ihr verorteten Entwicklungsaufgaben eine wesentliche Grundlage für die Ausgestaltung Sozialer Arbeit im Rahmen der Jugendhilfe. Jugend als soziales Phänomen aber ist keine universell gleichlautende Kategorie, sondern das Ergebnis sozialer Austauschprozesse zwischen gesellschaftlichen Forderungen und individuellen Interpretationen in konkreten Handlungen innerhalb spezifischer kultureller Kontexte. Diese Orientierung der Jugendhilfe gerät im Fall unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge an ihre Grenzen. Denn sowohl die unterschiedliche Interpretation von Jugend in den Herkunftsländern als auch die spezifischen Fluchterfahrungen bedingen ein Überdenken der herkömmlichen Ausrichtung von Jugendhilfe. Am Beispiel unbegleiteter afghanischer Jugendlicher werden mögliche Konsequenzen für die Jugendhilfe und die Soziale Arbeit diskutiert, denn die Notwendigkeit zwangsläufig geforderter interkultureller Aushandlungen innerhalb der Lebensphase Jugend erfordern die Ausbildung interkultureller Kompetenzen bei allen am gesellschaftlichen Integrationsprozess Beteiligten.