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Die vorliegende Bachelorarbeit soll die Medienfreiheit und Entwicklung in Ghana unter der Herrschaft von Kwame Nkrumah untersuchen und sie mit dem heutigen Ghana vergleichen. Ziel des Vergleichs ist es herauszufinden, ob Meinungspluralismus der nationalen Einheit entgegen steht oder ob die nationale Einheit mit oder gerade durch den Meinungspluralismus erreicht werden kann. Ferner werden in dieser Untersuchung zwei weitere Fallstudien auf Gemeinsamkeiten und Unterscheide überprüft. Für diesen Vergleich werden Guinea unter Sékou Touré und Simbabwe unter Robert Mugabe herangezogen. Um die Vorgehensweisen der Staatschefs besser nachvollziehen zu können, wird die politische Entwicklung von der Demokratie zum Einparteienstaat der drei Länder herausgearbeitet.
Im deutschen Grundgesetz steht geschrieben: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Und wenn es um Satire geht schon gar nicht, denn sie darf alles. Oder? Zwei deutsche Kabarettisten haben andere Erfahrungen gemacht und mir von zensierten Texten erzählt. Nach der Klärung rechtlicher Grundlagen untersuche ich in meiner Arbeit ihre Fallbeispiele um herauszufinden, ob tatsächlich zensiert wurde oder ob es sich um persönlichkeitsschützende Einschränkungen handelt, die durch das Grundgesetz gerechtfertigt werden können. Desweiteren wird die Frage geklärt, welche Instanz in einem Sender entscheidet, was gesendet wird und was nicht und ob politische bzw. kirchliche Funktionsträger maßgeblich Einfluss auf konfliktträchtige Inhalte nehmen.
Die Bachelorarbeit beschäftigt sich mit der satirischen Bildbearbeitung, die durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht begrenzt und eingeschränkt wird. Ziel der Arbeit ist es, die dabei sich ergebende Problematik darzustellen, zu definieren und abzuklären inwieweit satirische Bildbearbeitung rechtlich zulässig ist. Im Laufe der Arbeit wird sowohl der Bereich satirische Bildbearbeitung als auch das Persönlichkeitsrecht eingehend erörtert. Am Ende wird anhand von Gerichtsurteilen dargelegt, dass die satirische Bildbearbeitung im Rahmen der bestehenden Gesetze an Grenzen stößt, die es zu beachten gilt. Wobei feststeht, dass eine klare und eindeutige Grenzziehung äußerst schwierig und jeweils einzelfallbezogen zu beurteilen ist.