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Die Diplomarbeit befasst sich mit der praktischen Umsetzung des Schutzauftrages zur Sicherung des Kindeswohles gemäß § 8a SGB VIII des Jugendamtes in Chemnitz. Hierzu wurde eine empirische Untersuchung von 5 Fachteams des All-gemeinen Sozialen Dienstes als ein Sachgebiet des Jugendamtes durchgeführt. Mit Hilfe eines Fragebogens wird die Qualität des täglichen Handelns der Fach-kräfte des ASD des Jugendamtes Chemnitz in Bezug auf den § 8a SGB VIII ermittelt und der Fragestellung nachgegangen, ob ihre praktische Arbeit der rechtlichen Neuregelung gerecht werden kann. Die Ergebnisse der Befragung bezüglich der praktischen Umsetzung des § 8a SGB VIII im ASD des Jugendamtes Chemnitz wurden anhand der rechtlichen Neuregelung und der „Handlungsorientierung des Amtes für Jugend und Familie bei Kindesmisshandlung“ bewertet.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Thematik der Kindeswohlgefährdung und der heiklen Definition dieser. Zusätzlich werden systemische Ansätze betrachtet und dargestellt, welche ihre Anwendung besonders in Krisensituationen innerhalb von Familien finden. Die Methodik dieser Arbeit beruht auf einer ausführlichen Literatur- und Diskursanalyse. Anhand dieser wird aufgezeigt wie vielfältig sich der systemische Ansatz anwenden lässt und wird spezifisch mit dem Thema der Kindeswohlgefährdung in Verbindung gebracht. Zusätzlich werden jedoch auch Defizite aufgewiesen und Kritik erörtert. Es soll deutlicht gemacht werden, dass ein systemischer Ansatz für eine professionelle und erfolgreiche Soziale Arbeit, in der Arbeit mit Familien, generell erforderlich ist.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit dem Thema Kindeswohlgefährdung in der Kindertagesstätte „Am Märchenweg“ in Rackwitz. In der vorliegenden Arbeit geht es darum zu erfahren, welchen Kenntnisstand die pädagogischen Fachkräfte in der genannten Einrichtung haben. Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt darin, anhand von Befragungen zu evaluieren, ob die Fachkräfte in der Lage sind eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen und ob es hilfreich ist, nach einem vorgelegten Handlungsschema zu arbeiten. Die Befragungen stellen eine empirische Untersuchung dar. Es soll abgeleitet werden, welche Anforderungen an pädagogische Fachkräfte gestellt werden müssen, um professionell bei Kindeswohlgefährdung handeln zu können.
Diese Masterarbeit befasst sich vor dem Hintergrund eines zu initiierenden Qualitätsmanagementprozesses der Netzwerkarbeit, mit der bisherigen und gegenwärtigen Auseinandersetzung der Qualitätssicherung und
Qualitätsentwicklung lokaler Netzwerke Früher Hilfen in Sachsen-Anhalt. Nach der Skizzierung der Forschungsfrage und den damit in Zusammenhang stehenden Betrachtungen der Frühen Hilfen in ihrem Ursprung, ihrer Definition, den gesetzlichen Rahmenbedingungen und ihren Strukturen in Sachsen-Anhalt, werden weitere theoretische Zugänge des Netzwerkmanagements und des Qualitätsmanagements in den Frühen Hilfen erarbeitet. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt im Weiteren auf drei Experteninterviews. In einem ersten Zugang erfolgt unter der vorherigen Betrachtung und Reflexion der theoretischen Rahmenbedingungen, mit dem Fokus auf die bisherigen Entwicklungen der Netzwerkarbeit in den Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt, zunächst ein erstes Experteninterview. Im nächsten Untersuchungsschritt schließen sich zwei weitere Experteninterviews mit Koordinierungsfachkräften lokaler Netzwerke an, in denen die bisher gegangenen Wege auf kommunaler Ebene und dem damit verbundenen Ist-Stand der Netzwerkarbeit Betrachtung finden. Unter Auswertung der erhobenen Daten ist das Ziel dieser Forschungsarbeit, einen Blick für die künftigen Aufgaben und Herausforderungen der Netzwerkarbeit in den Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt, im Zuge eines Qualitätsmanagementprozesses zu entwickeln. Perspektivisch soll dieser Zugang dabei helfen, einen aktiven Qualitätsdialog auf Landesebene anzuregen, um die tatsächlichen Bedarfe zu erkennen und einen Mehrwert für die Adressatinnen und Adressaten zu generieren.
Über 30 Jahre nach dem Beschluss der UN-Kinderrechtskonvention soll in dieser Masterarbeit anhand aktueller Literatur eine Bilanz gezogen werden, wie diese Konvention den wissenschaftlichen und (sozial-)pädagogischen Diskurs geprägt hat. Davon ausgehend wird untersucht, inwiefern sich die Kinderrechte als ethische Grundlage und Orientierungsrahmen für pädagogisches Handeln, mit besonderem Bezug auf die frühkindliche Entwicklung, eignen und welche Erkenntnisse und Handlungsanforderungen sich daraus für Wissenschaft, Politik sowie die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession ableiten lassen.
Diese Arbeit befasst sich mit der Implementierung von Schutzkonzepten. Es wird erarbeitet was unter eben diesen zu verstehen ist und wie sie aufgebaut sein sollten. Neben der Betrachtung von Risikofaktoren, welche zur Entstehung kindeswohlgefährdender Strukturen im institutionellen Kontext führen können, werden mögliche Zugänge für einen gelingende Implementierungsprozess aufgezeigt.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Funktion des Kinderschutzes und des Ablaufes eines Fallbeispiels aus diesem Bereich. Dabei wird der Aufbau und die Qualität des Kinderschutzes in Deutschland und speziell in der Stadt Bremen, insbesondere bezogen auf die häusliche Gewalt, Zuständigkeiten, Vernetzungsarbeiten sowie die Zusammenarbeit zwischen Akteuren und Kooperationspartnern des Kinderschutzes ermittelt.
Im weiteren Verlauf dieser Bachelorarbeit wird der generelle Prozess eines Kinderschutzfalls sowie Defizite und Potenziale in der Kinderschutzarbeit anhand von eines Fallbeispiels aus der Stadt Bremen abgebildet. Das Gesamtziel besteht darin, in Erfahrung zu bringen, welche Handlungs- und Kooperationsmöglichkeiten genutzt werden können, um den Schutz für Kinder zu garantieren.
Die vorliegende Masterarbeit setzt sich mit dem Thema Kinderschutzkonzeptentwicklung in Kindertageseinrichtung auseinander. Zunächst werden theoretische Zugänge zu Kindertageseinrichtungen als Organisationen , den Kinderrechten und Schutzkonzepten in Kindertageseinrichtungen erarbeitetet. Schwerpunkt liegt im Weiteren auf vier geführte Experteninterviews mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie mit Leitungskräften. Anhand dieser wurde geprüft, wie es Organisationen gelingen kann Kinderschutzkonzepte in ihren Einrichtungen zu entwickeln . Diese Arbeit soll Träger von Kindertageseinrichtungen Anregungen bieten, wie der gesellschaftliche Auftrag umgesetzt werden kann.