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Die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2019 führte zum Ausschluss der Sozialen Arbeit als Zugangsprofession für die Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in. Diese Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, welche wissenschaftliche Begründung es gibt, dass die Profession Soziale Arbeit im neuen Psychotherapeutengesetz als Zugangsprofession für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ausgeschlossen wurde.
Um diese Frage beantworten zu können wurde mithilfe einer umfassenden Literaturrecherche sowohl historische Entwicklungen der Professionen Soziale Arbeit und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie als auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse untersucht. Dabei wird unter anderem auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Professionen eingegangen und ein Blick außerhalb von Deutschland gegeben. Weiter folgt ein Ausblick auf das Forschungsgutachten, welches vom Bundesministerium für Gesundheit als Grundlage der Novellierung dienen sollte. Zum Referentenentwurf für das neue Psychotherapeutengesetz folgten verschiedene Stellungnahmen von zahlreichen Institutionen. Diese wurden mithilfe einer qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet.
Sowohl der theoretische Teil dieser Arbeit als auch das Forschungsgutachten und die Inhaltsanalyse der Stellungnahmen zeigen deutlich, dass es Alternativen zum aktuellen Psychotherapeutengesetz gegeben hätte und diese Entscheidung nicht auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen getroffen wurde.
Daraus ergeben sich erhebliche gesamtgesellschaftliche, rechtliche sowie akademische Konsequenzen, welche in Zukunft genauer beobachtet und analysiert werden müssen.
Das Mentalisierungskonzept gewinnt in unterschiedlichen psychotherapeutischen Verfahren zunehmend an Bedeutung, so dass eine Positionierung der verschiedenen Verfahren zu diesem neuen Konzept auch für die Tiefenpsychologisch fundierte Kindertherapie sinnvoll erscheint. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die im Mentalisierungskonzept vorhandenen Prinzipien auf die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie mit Kindern in ihrer Reinform oder in Abwandlung übertragen werden können. Auf der Grundlage einer umfassenden Literaturrecherche, wird zunächst der Begriff des Mentalisierens, gemeinsam mit dem Konzept anhänglichen Begriffen, eingeführt. Es folgt ein Blick auf die geschichtliche Entwicklung und die Entwicklung der Mentalisierungsfähigkeit in der frühen Lebensspanne. Im Anschluss wird die Mentalisierungsbasierte Therapie ins Verhältnis zur Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie gesetzt, um dann auf die Besonderheiten der Behandlung von Kindern einzugehen. Ergebnis ist, dass sich beide Verfahren in ihrer Haltung gegenüber den Patient*innen ähneln und dass es außerdem möglich erscheint, Interventionen aus der Mentalisierungsbasierten Therapie, zumindest in angepasster Form, in die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie mit Kindern zu übernehmen.