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Durch eine ansteigende Globalisierung der Wirtschaft nach dem zweiten Weltkrieg war die Forderung nach einem einheitlichen internationalen Rechnungslegungssystem enorm hoch, da es so viele unterschiedliche Rechnungslegungssysteme gab. Es war somit unmöglich alle zu kennen, und so wurde eine Harmonisierung und Standardisierung der Rechnungslegung angestrebt. 1 Ziel dieser Harmonisierung der Rechnungslegung war es, eine internationale Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu erreichen. Der Harmonisierungsgrad kann von einer Abmilderung der Unterschiede bis zur kompletten Aufhebung aller Unterschiede zwischen den Rechnungslegungssystemen reichen, und genau dieser zweite Punkt wurde angestrebt.2 Den Wendepunkt in der internationalen Rechnungslegung markierte das Jahr 2005, denn ab 1.1. 2005 mussten alle kapitalmarktorientierten Unternehmen innerhalb der EU ihre Konzernabschlüsse nach IFRS aufstellen3, dies wurde durch die Verordnung 1606/2002 der Europäischen Union 2002 festgelegt.4 Ziel dieser Arbeit ist es, über die Unterschiede der Bilanzierung von Vorräten und Rückstellungen nach HGB und IAS zu informieren, wobei bei den Vorräten auf IAS 2 und bei den Rückstellungen auf IAS 37 eingegangen wird. Auf die in IAS 2 beinhalteten Vorräte eines Dienstleistungsunternehmens und Vorräte aus der Landwirtschaft, sowie die in IAS 37 beinhalteten Eventualschulden und Eventualforderungen wird in dieser Arbeit nicht eingegangen. Die steuerlichen Aspekte sind ebenfalls nicht in dieser Arbeit inkludiert. Der Ausweis der einzelnen Bilanzposten wird nur in der Bilanz dargestellt, alle anderen Rechenwerke, wie z.B. Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung sind nicht Bestandteil dieser Arbeit. Die Darstellung dieser Arbeit erfolgt mit Hilfe einer Literaturrecherche.
In dieser Bachelorarbeit wird die bilanzielle Behandlung immaterieller Güter in den verschiedenen Rechnungslegungssystemen dargestellt.Dabei wird der Ansatz von Forschungs- und Entwicklungskosten nach den internationalen IAS/IFRS, sowie nach den nationalen Normen, beschrieben. Ziel der Bachelorarbeit ist die Überprüfung der ergänzenden Ansatzkriterien für Entwicklungskosten nach dem IAS 38 anhand eines Beispiels aus der Automobilindustrie. Dabei soll die Frage beantwortet werden, ob durch die ergänzenden Ansatzkriterien die vom IASB gewünschte Objektivierung erfüllt und damit eine konsequente Anwendung erreicht wird. Weiters wird anhand des Geschäftsberichts überprüft, ob die Vorschriften zur Offenlegung der Forschungs- und Entwicklungskosten gem. IAS 38.126 ordnungsgemäß erfolgt ist.