333.33 Wohnungsmarkt, Immobilienwirtschaft
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Durch die Digitalisierung verändert sich der Markt des Immobilienmaklers. Neue Konkurrenten wie Onlineportale etablieren sich mit digitalen maklernahen Dienstleistungen und üben zunehmenden Druck auf bestehende Makler aus. Dies fordert eine Etablierung von neuen Akquise Ansätzen mittels eines digitalen Vollkonzeptes, um erfolgreich zu bestehen. Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, Anforderungen an das Immobilienmarketing in Bezug auf digitale Trends zu analysieren und Herausforderungen bei der Akquise neuer Objekte darzustellen.
Über die Home-Sharing Plattform Airbnb kommen jährlich tausende Touristen nach Berlin, um bei Einheimischen zu übernachten und authentische Reiseerlebnisse zu erfahren. Bei Gastgebern und Gästen verzeichnet Airbnb auf dem Markt Berlin, bundesweit das größte Wachstum. Darüber hinaus wird auch Kritik laut, nach der Airbnb durch Zweckentfremdung von Wohnraum auch zu Wohnraumverknappung und steigende Mieten auf dem Berliner Wohnungsmarkt beitrage. Die Auswirkungen von Airbnb auf Berlin werden in dieser Thesis analysiert.
Die vorliegende Bachelorarbeit behandelt den Wandel im Immobilienmarketing und geht der Frage nach, ob die Social-Media-Plattform Instagram die klassische Vermarktung ablöst. In den folgenden Kapiteln der Arbeit werden die unterschiedlichen Social-Media-Kanäle vorgestellt und die Effizienzunterschiede durch den Wandel der digitalen Bildkommunikation in den Arbeitsprozessen eines Immobilienunternehmens auf Mallorca untersucht.
Diese Arbeit soll im Wesentlichen die Notwendigkeit der Schaffung eines direkt zuordenbaren und klar strukturierten Berufsbildes eines Immobilienverwalters, durch den Gesetzgeber im Ersten und die Branche der Verwaltung von Wohnungseigentum in Deutschland im Zweiten, aufzeigen. Hierbei wird ausführlich Bezug genommen auf das durch den „Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V.“ an Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck, in Auftrag gegebene Gutachten „Möglichkeiten einer rechtlichen Regelung des Berufs des Immobilienverwalters“ und auf den „Gesetzesentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum“ (Stand November 2016)