331.08 berufliche Integration
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Institute
Die vorliegende Bachelorarbeit gibt einen Überblick über die soziale, wirtschaftliche und betriebliche Integration von ausländischen Arbeitnehmern. Dabei wird der Begriff Arbeitnehmer im Kontext der rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen definiert, sowie Integrationskonzepte und -maßnahmen in Deutschland porträtiert. Ziel ist es, die Integration von Migrantinnen und Migranten durch gezielte Handlungsansätze in den Bereichen Ausbildung, Beschäftigung und Weiterbildung darzulegen und zu evaluieren. Im Ergebnis wird deutlich, dass ein gewisses Grundangebot an Integrationskursen, die miteinander harmonieren, vorhanden sein muss. Ebenso spielt die interkulturelle Kompetenz der Gesellschaft eine maßgebliche Rolle zur erfolgreichen Integration. Die Grundlage der Arbeit bilden Sach-, Fach- und Gesetzestexte.
Die Masterarbeit befasst sich mit einer Untersuchung von Etappen, welche Förderschüler_innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen durchlaufen können, um eine berufliche Inklusion zu erreichen. Untersucht wird die berufliche Entwicklung am Beispiel der Gemeinnützigen Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsgesellschaft mbH in Oberlungwitz. Die Schwerpunkte der Arbeit stellen sowohl eine theoretische Literaturrecherche als auch die praktische Untersuchung im Forschungsfeld dar. Dafür wurden Expert_inneninterviews in der genannten Institution durchgeführt.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit dem in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankterten Inklusionsgedanken bezogen auf den Bereich Arbeit
und Beschäftigung. Sie setzt sich in diesem Zusammenhang mit der Rolle der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auseinander.
An Hand eines Fragebogens in Leichter/einfacher Sprache wird im empirischen Teil dieser Arbeit die Zufriedenheit der geistig behinderten Mitarbeiter der WfbM
„Friedrich von Bodelschwingh“ in Freiberg untersucht.
Ausgehend von dieser Ist-Stand-Erhebung werden Handlungsansätze für die WfbM gewonnen, welche Möglichkeiten in der Werkstatt bestehen, um den
Anforderungen der UN-BRK noch besser gerecht zu werden. Das heißt, die Klienten stärker auf eine Tätigkeit außerhalb der Werkstatt vorzubereiten und die Anzahl der Übergänge von geeigneten Klienten zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen.