791 Öffentliche Darbietungen, Film, Rundfunk
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Prinzessin Caroline von Hannover ging seit den 1990er Jahren rechtlich gegen die deutsche Presse vor. Grund hierfür war die ständige Belästigung der Paparazzi: Sie fotografierten die monegassische Adelige permanent, anschließend wurde in Publikumszeitschriften intensiv über sie berichtet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab Prinzessin Caroline von Hannover in seinem Richterspruch in 2004, auch Caroline-Urteil genannt, Recht: Die Berichterstattung über Prominente sollte in Bezug auf das Privatleben fortan eingeschränkt werden. In dieser Arbeit wird anhand einer Expertenmeinung, Sekundärliteratur, Online-Recherche und einer beispielhaften Untersuchung von ausgewählten Publikumszeitschriften, vor und nach dem Caroline-Urteil, untersucht, ob sich die Berichterstattung über Prominente in Publikumszeitschriften nach dem Richterspruch von 2004 geändert hat. Bei dieser Ermittlung wird sowohl auf Caroline von Hannover als auch auf andere deutsche Prominente eingegangen. Die vorliegende Arbeit beleuchtet daneben den Begriff des “Prominenten”, den Unterschied der journalistischen und rechtlichen Aspekte von nicht-öffentlichen zu prominenten Personen bezüglich des Privatlebens, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in 2004 und den Pressekodex als Leitfaden bei der journalistischen Arbeit über Prominente.